Schadengutachten nach einem Unfall
Wer nach einem Verkehrsunfall zu einem Kfz-Sachverständigen oder Unfallgutachter geht, kann sich professionell bei der Schadensermittlung unterstützen lassen und erhält ein valides Unfallgutachten. Dieses Gutachten ist in der Folge nicht nur für die Versicherung zur Schadensabwicklung relevant – es geht hier um die Feststellung der Art und der Höhe des Schadens – sondern kann auch Jahre später wichtig sein: Im Gegensatz zu einem Kostenvoranschlag werden in einem unabhängigen Schadensgutachten auch relevante Positionen wie Wertminderung, Wiederbeschaffungswert, Restwert, usw. erfasst. Ein Gutachter bzw. Sachverständiger ist ein wichtiger Ansprechpartner nach einem Autounfall, ein Schadengutachten erleichtert jedwede weitere Korrespondenz mit der Versicherung des Unfallgegners.
Alles zum Thema Gutachten vom Kfz-Sachverständigen erfahren Sie im Folgenden. Gerne beantworten wir Ihre weiteren Fragen zu Fahrzeuggutachten persönlich – kontaktieren Sie uns!
Das Gutachten wird üblicherweise schriftlich erstattet und dokumentiert den eingetretenen Fahrzeugschaden mit Fotos und einer detaillierten Reparaturkostenkalkulation. Es berücksichtigt aber auch den Zustand des Fahrzeuges und gegebenenfalls vorhandene Vorschäden und Altschäden. Das KFZ-Gutachten des Sachverständigenbüros reichen Sie oder Ihr Rechtsanwalt bei der gegnerischen Versicherung als Grundlage der Schadenregulierung ein.
• Reparaturkosten
Die Reparaturkosten werden üblicherweise aufgeteilt in Kosten für die Ersatzteile, den Arbeitsaufwand und die Lackierkosten. Beim Zeitaufwand erfolgen die Angaben oft auch in Arbeitswerten(AW), dabei sind zwei verschiedene Einteilungen möglich: Bei 10er AW entspricht 1 AW 6 Minuten, bei 12er AW entspricht 1 AW 5 Minuten.
• Reparaturdauer
Die Reparaturdauer bezeichnet die Zeitspanne, innerhalb derer die Reparatur des Fahrzeuges ordnungsgemäß und vollständig durchgeführt werden kann. Dabei ist zu berücksichtigen, dass teilweise Lieferzeiten auf Ersatzteile und der Auslastungsgrad der jeweiligen Kfz-Werkstatt die Reparaturdauer über das theoretische Maß hinaus teilweise erheblich verlängern können.
• Wiederbeschaffungswert
Der Wiederbeschaffungswert gibt den Betrag an, für welchen am örtlichen seriösen Gebrauchtwagenmarkt ein vergleichbares Fahrzeug gekauft werden kann. Dabei ist zu berücksichtigen, dass seltene Fahrzeuge auch in einem größeren Raum gesucht werden müssen.
• Restwert
Als Restwert bezeichnet man den Wert, den ein Fahrzeug im verunfallten Zustand hat. Dieser Restwert wird im KH-Fall unter Berücksichtigung der Grundzüge der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 13.10.2009 (BGH VI ZR 318/08) ermittelt. Weitergehend ist, nach der Rechtssprechung des BGH, dann auf den Kaufpreis abzustellen, der auf dem regionalen allgemeinen Markt für das unfallbeschädigte Fahrzeug üblicherweise zu erzielen ist. Je nach Auftraggeber kann aber auch der Restwert in heute auch gängiger Weise über sogenannte Restwertbörsen ermittelt werden. Dies sind spezielle Auktionsplattformen im Internet, die gängigsten sind „CarTV“, "car.casion", "WOM" und „AutoOnline“. Nichtsdestotrotz ist der Geschädigte berechtigt, sein Fahrzeug im KH-Fall zu dem von einem Sachverständigen im Gutachten festgelegten Restwert an eine ihm vertraute Kfz-Werkstatt zu veräußern. Der Geschädigte darf insofern auf die Richtigkeit des Restwertes im Gutachten vertrauen.
Etwas anderes gilt nur, wenn die Versicherung dem Geschädigten vor Veräußerung des verunfallten Fahrzeuges ein anderes verbindliches Angebot vorgelegt hat.
• Nutzungsausfall
Wenn Ihnen als Geschädigter Ihr Fahrzeug für einen gewissen Zeitraum unfallbedingt nicht zur Verfügung steht, können Sie von der gegnerischen Haftpflichtversicherung einen Betrag geltend machen, welcher Nutzungsausfall genannt wird. Dies wird üblicherweise durch die Dauer des Ausfalls mit der Multiplikation eines entsprechenden Tagessatzes aus Tabellenwerken heraus ermittelt.
• Wiederbeschaffungsdauer
Die Wiederbeschaffungsdauer bezeichnet die Zeitspanne, innerhalb derer es unter normalen Umständen möglich sein sollte, ein entsprechendes Fahrzeug am hiesigen Gebrauchtwarenmarkt zu finden und zu erwerben. Die Wiederbeschaffungsdauer wird in Kalendertagen angegeben.
• Wertminderung
In der Literatur wird zwischen einer technischen und einer merkantilen Wertminderung unterschieden. Die technische Wertminderung existiert heute kaum noch. Sie wäre dann anzusetzen, wenn im Zuge einer Reparatur der Zustand, wie er vor dem Unfall war, nicht wieder hergestellt werden könnte.
Im Zuge der heutigen Reparaturmöglichkeiten kann man davon ausgehen, dass diese technische Wertminderung keine Bedeutung mehr hat.
Die merkantile Wertminderung soll ausdrücken, dass regelmäßig potenzielle Gebrauchtwagenkäufer einen gewissen Argwohn gegenüber verunfallten Fahrzeugen haben, auch wenn diese ordnungsgemäß repariert sind. Der potenzielle Käufer vermutet gegebenenfalls noch verborgene Mängel und ist deshalb regelmäßig nur dann bereit, das Fahrzeug zu erwerben, wenn er dafür einen geringeren Preis zahlen muss, als er ihn zahlen würde, wenn ein gleichartiges Fahrzeug angeboten würde, welches aber keinen Vorschaden hatte. Die merkantile Wertminderung wird regelmäßig in den Gutachten von qualifizierten Sachverständigen ausgewiesen. Sie ist aber z.B. nicht Gegenstand eines Kostenvoranschlags einer Werkstatt.
• Wertverbesserung
Durch den Begriff der Wertverbesserung soll ausgedrückt werden, dass Verschleißteile, welche im Zuge einer Reparatur durch Neuteile ersetzt werden, zu einer Wertsteigerung des Fahrzeuges beitragen können, da nun die Lebensdauer des nun neuen Ersatzteils ja länger ist als die des zuvor benutzten.
• Wie funktioniert die Regulierung?